Printmedien
Was sind Printmedien?
Als Printmedien werden die klassischen Informationsquellen, also Zeitschriften, Zeitungen, Bücher, Kataloge,
geografische Karten und Pläne, aber auch Postkarten, Kalender, Poster, Flugblätter, Flugschriften, Plakate usw.
bezeichnet. Besonders zahlreich und fast unüberschaubar ist die Gruppe der Werbung und der grauen Literatur, der
Publikationen außerhalb des Buch- und Zeitschriftenmarktes, z. B. die Hochschulschriften.
Druckverfahren
Printmedien werden meist auf Papier gedruckt, wobei die Drucktechnologie im schnellen Wandel ist und die digitale
Drucktechnik immer mehr und öfter vorkommt – zum Beispiel beim Print on Demand bzw. dem entsprechenden
Book on Demand. Die meisten Printmedien werden zu Beginn des Dritten Jahrtausends mit Druckfarben und auf
Druckmaschinen hergestellt, heute meist im Offsetdruckverfahren. Im Bereich der oben genannten „Grauen Medien“
ist jedoch nach wie vor die Xerokopie (so benannt nach der Firma Xerox, und heute meist als Fotokopie bezeichnet)
von großer Bedeutung. Ältere Verfahren wie z. B. Siebdruck sind heute (2004) jedoch weitgehend bedeutungslos
geworden.
Rechtliche Aspekte
Das Presserecht ist in den Landesgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. Rechtlich ist jede öffentliche
Darbietung bereits eine Veröffentlichung, also auch ein Prospekt, ein Plakat, ein Flugblatt oder ein einzelner Zettel
am Schwarzen Brett in der Uni-Mensa der Universität, ein Konzert oder Theateraufführung, ein Vortrag oder gar ein
Solo in der Fußgängerzone. Für jede Veröffentlichung in Druckform muss es daher einen Verantwortlichen geben;
dies ist bei Zeitschriften und Zeitungen üblicherweise der Chefredakteur, bei Plakaten und Flugblättern (sog. Flyer)
haftet derjenige, der als Verantwortlich im Sinne des Presserechts (V. i. S. d. P.) gezeichnet ist.
Sowohl Chefredakteure als auch Verantwortliche im Sinne des Presserecht haften zivilrechtlich mit ihrem
Privatvermögen und persönlich strafrechtlich, falls durch die Veröffentlichung eine Straftat begangen wird, und/oder
die Schutzrechte anderer Personen verletzt werden. Unter Schutzrecht wurde hier bisher der Schutz der Person und
der persönlichen Ehre (vgl. den Begriff der Menschenwürde im deutschen Grundgesetz) verstanden; ob diese
Regelung auch auf Copyright-Verletzungen zutrifft, ist derzeit (Okt. 2004) noch strittig (siehe auch Urheberrecht).
Personen, die sich von einer falschen Darstellung (Tatsachenbehauptung) in einem Artikel angegriffen oder
benachteiligt fühlen, haben grundsätzlich in Printmedien das Recht auf eine Gegendarstellung. Hierbei müssen
jedoch eine Reihe von Kriterien beachtet werden, die genaue Darstellung im Artikel Gegendarstellung.
Die Impressumspflicht schreibt das Presseordnungsrecht vor, in jeder periodischen Druckschrift muss ein Impressum
veröffentlicht werden. Sinn und Zweck eines Impressums ist es, dass Behörden, Leser und Anzeigenkunden unter
anderem feststellen können, aus welchem Verlagshaus die Publikation stammt und vor allem wer für den Inhalt, wer
für welchen Teil der Publikation, presserechtlich verantwortlich ist. Ein Impressum muss die so genannten
Herkunftsangaben, also die Verlagsadresse, die Geschäftsadresse und den Namen des Verantwortlichen, sowie den
Namen und die Adresse der Druckerei beinhalten. Die Druckereiadresse ist wichtig, da sie benötigt wird, bei
Einstweiligen Verfügungen um den Druck oder die Auslieferung zu stoppen. Ebenfalls müssen hier die Namen der
Ressortleiter und Anzeigenleiter veröffentlicht werden. So können Betroffene von Streitfällen, zivilrechtlich oder
strafrechtlich, die Verantwortlichen ermitteln und diese haftbar oder ihren Anspruch auf eine Gegendarstellung, bei
einer Tatsachenbehauptung geltend machen.
Eine weitere typische Pflicht der schreibenden Zunft ist die Sorgfaltspflicht. Journalisten, Redakteure etc. sind
verpflichtet, vor der Verbreitung ihrer Nachrichten, diese auf Inhalt, Herkunft und Wahrheitsgehalt zu kontrollieren,
und somit Sorgfalt bei ihrer journalistischen Tätigkeit walten zu lassen. So soll verhindert werden, dass falsche oder
strafrechtliche Inhalte veröffentlicht werden.
Außerdem haben Redaktionen, Journalisten etc. das Recht Auskünfte über ihre Informanten zu verweigern, auch
gegenüber Ermittlungsbehörden oder vor Gericht, das so genannte Zeugnisverweigerungsrecht. Die
Informationsbeschaffung der Journalisten ist somit vor staatlichen Eingriffen geschützt, ein Teil der Pressefreiheit
(Art. 5 GG) wird hiermit gewährleistet. Dazu gehört auch, dass Unterlagen von Redaktionen nicht beschlagnahmt
werden dürfen. Erst im Februar 2007 wurden der Schutz von Informanten und die Pressefreiheit durch das sog.
Cicero-Urteil durch das Bundesverfassungsgericht gestärkt. Näheres zum Zeugnisverweigerungsrecht in dem
dazugehörigen Artikel.
Abgrenzung
Im Unterschied zu den Printmedien werden die Neuen Medien gestellt, die heute überwiegend in der digitalisierten
Form vorliegen, also beispielsweise CD-ROMs, DVDs, digitale Bücher („E-Book“) oder Web-Publikationen. Durch
ineinander überführbare Medienformate (vgl. PDF = portable document format, übertragbares Dokumentenformat)
und deren zunehmend allgemeine Verwendung sind die Übergänge hier jedoch fließend geworden.
In der vom World Wide Web geprägten Medienlandschaft stellt die Printausgabe häufig nur noch das Pendant zur
Elektronischen Zeitschrift, vorab veröffentlichten Artikeln in der Online-Ausgabe einer Zeitschrift und dem
Digitalen Buch dar. Zumeist behandelt die Printausgabe mehr Themen als die Online-Fassung, während die letztere
insbesondere für die gedruckten Erzeugnisse des Verlags werben soll. Wegen der für den Druckvorgang und die
Distribution benötigten Zeit ist die Druckausgabe in der Regel weniger aktuell, stellt aber für Verlage eine wichtige
Einnahmenquelle neben den meist durch Internetwerbung und Micropayment erzielten Einnahmen für im Internet
veröffentlichte Publikationen dar.
Die dritte Mediengruppe ist die Gruppe der flüchtigen, einmaligen Veröffentlichungen, entweder durch die so
genannten Broadcast-Medien, Veröffentlichungen in Hörfunk und Fernsehen, auch lokal oder im Internet E-Zine
oder Blogs, in einem Intranet, oder durch öffentliche Aufführung (Rede, Ausstellung, Theater, Konzert).
Öffentlichkeit bedeutet hier, dass es sich nicht nur um eine definierte, in sich ‘geschlossene Gruppe’ aus Familien-,
Firmen-, Organisation- oder Gesellschaftsangehörigen handelt, die Grenzen sind jedoch auch hier unscharf.
